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Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zur Tierhomöopathie

Das Bundesverfassungsgericht hat klar zu Gunsten der Tierhomöopathie entschieden: Tierarztvorbehalt für die Anwendung nicht verschreibungspflichtiger Humanhomöopathika bei Tieren ist verfassungswidrig. Dies ist eine wichtige Entscheidung für Tierheilpraktiker*innen, die nun auch weiterhin mit Humanhomöopathika behandeln dürfen. Die Begründung des Urteils können Sie in der Pressemitteilung vom Bundesverfassungsgericht nachlesen.

https://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2022/bvg22-092.html →