Das Bundesverfassungsgericht hat klar zu Gunsten der Tierhomöopathie entschieden: Tierarztvorbehalt für die Anwendung nicht verschreibungspflichtiger Humanhomöopathika bei Tieren ist verfassungswidrig. Dies ist eine wichtige Entscheidung für Tierheilpraktiker*innen, die nun auch weiterhin mit Humanhomöopathika behandeln dürfen. Die Begründung des Urteils können Sie in der Pressemitteilung vom Bundesverfassungsgericht nachlesen.